Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, hat den Zweck, die medizinische Wissenschaft, Forschung und Fortbildung in gemeinnütziger Weise (gem. § 34ff -Bundesabgabenordnung) zu fördern. Zur Erreichung des vorgenannten Vereinszwecks kann der Verein insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, folgende Aktivitäten entfalten
- Studienaufenthalte im In- und Ausland.
- Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten, die auf nationalen und internationalen Kongressen präsentiert werden.
- Produktion von audiovisuellen Lehrbehelfen für ärztliches und medizinassoziiertes Personal.
- Anschaffung von Fachliteratur bzw. elektronischen Medien.
- Anschaffung von Geräten und Instrumenten für wissenschaftliche und medizinische Zwecke
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