Verein

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, hat den Zweck, die medizinische Wissenschaft, Forschung und Fortbildung in gemeinnütziger Weise (gem. § 34ff -Bundesabgabenordnung) zu fördern. Zur Erreichung des vorgenannten Vereinszwecks kann der Verein insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, folgende Aktivitäten entfalten

  1. Studienaufenthalte im In- und Ausland.
  2. Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten, die auf nationalen und internationalen Kongressen präsentiert werden.
  3. Produktion von audiovisuellen Lehrbehelfen für ärztliches und medizinassoziiertes Personal.
  4. Anschaffung von Fachliteratur bzw. elektronischen Medien.
  5. Anschaffung von Geräten und Instrumenten für wissenschaftliche und medizinische Zwecke